Blogpost vom 09.04.2013

Recht und Ordnung

Egal ob es um die „Anmeldung einer Eheschließung“ oder das Ausstellen einer Geburtsurkunde geht – zuständig ist der Fachbereich „Recht und Ordnung“.

Beispielgrafik für Gebühren

Dem Namen nach zu urteilen, hat der Fachbereich „Recht und Ordnung“ die Aufgabe, für selbiges zu sorgen. Man munkelt ja oft, dass es in der Rechtsprechung einen Unterschied zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ gibt. Manchmal entsteht sogar der Eindruck, dass der finanzielle Background des Beschuldigten auch nicht ganz unerheblich ist. In anderen Ländern soll es sogar weit verbreitet sein, für bestimmte „Extraleistungen“ Schmiergeld zu bezahlen. Diese Sonderzahlungen sorgen dann dafür, dass man bestimmte Leistungen schneller oder überhaupt bekommt, dass Anträge schneller bearbeitet werden oder dass Polizisten nicht so genau hinsehen. Die Liste ist beliebig erweiterbar.

In Deutschland ist die Zahlung von Schmiergeld eine Form der Bestechung und gesetzlich verboten. Aber: Deutschland hat etwas anderes. Deutschland hat Gebühren.

Laut Urteil des Bundesverfassungsrechts handelt es sich bei einer Gebühr um ...

... eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner [...] einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.

BVerfG, 1 BvL 7/96 vom 27.8.1999, Absatz-Nr. (1 - 21)

Die Kosten ganz oder teilweise zu decken? Wohl kaum! Ich möchte mal einige Beispiele für Gebühren [PDF] aufzählen, die ich in der letzten Zeit so bezahlt habe:

  • Kirchenaustritt, 25 EUR
  • Ausstellung Geburtsurkunde, 10 EUR (jede Weitere 5 EUR)
  • Ausstellung Eheurkunde, 10 EUR (jede Weitere 5 EUR)
  • Prüfung der Ehevorausetzung, 40 EUR

Stellt euch mal vor, ihr müsstet, wenn ihr den Gas- oder Telefonanbieter wechseln wollt beim alten Anbieter für die Kündigung bezahlen. Der Protest der Verbraucherschützer währe sicher. Ganz anders beim Kirchenaustritt. Hier reicht ein einfaches Kündigungsschreiben nicht aus. Und das Ausstellen von Geburts- und Eheurkunde kann doch nicht tatsächlich Kosten in Höhe von 10 EUR verursachen. Das Ausstellen der Urkunden dauert in der Regel lediglich wenige Sekunden. Die fertigen Unterlagen enthalten zudem den Aufdruck „Dieses Dokument wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift und Siegel gültig“. Hier rechtfertigt also noch nichtmal das Auftragen des Stempels den Preis. Ebenfalls fehlt mir das Verständnis dafür, warum das Prüfen der Ehevoraussetzungen 40 EUR kostet, da die Amtshandlung lediglich wenige Minuten dauert und darin besteht, dass ich nach meinen Daten gefragt werde, diese in ein Formular eingetragen werden, das mir anschließend vorgelesen wird, ich im nächsten Schritt nochmal selber lesen darf und dann unterschreiben muss. Fertig.

Warum all diese Angelegenheiten nicht bequem online erledigt werden können, will ich gar nicht erst fragen. Ich würde nur gerne verstehen, warum ich neben den Steuern, die ich sowieso schon bezahle, zusätzlich für jede Amtshandlung ein extra Schmiergeld eine extra Gebühr zu zahlen habe? Das angegebene Ziel, die Kosten der Leistung ganz oder teilweise zu decken, ist für mich wenig glaubwürdig.

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